Nachrangdarlehen
Mit Nachrangdarlehen unterstützt HERMES-Österreich vorwiegend
folgende Bereiche:
- Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft, die sich für die ganzheitliche Entwicklung von Menschen einsetzen: z.B. Kindergärten, Schulen, Erwachsenenbildung
- eine naturgerechte gesunde Ernährung: z.B. biologische und biologisch-dynamische Landwirtschaft und Saatgut, Naturkosthandel, Gesundheitsberatung
- Kunstformen, die schöpferische Potenziale in den Menschen wecken und so zu einem erfüllten Mensch-Sein beitragen können: z.B. Eurythmie, bildende Künste, Baukunst, neue Musik
- eine Medizin, die den Zusammenklang von Körper, Seele und Geist für die Gesundung berücksichtigt: z.B. komplementärmedizinische Heilmittel und Methoden, Sozialtherapie und Heilpädagogik, Salutogenese
- Initiativen und Projekte der Wirtschaft, die aus einer umfassenden Verantwortung innovative Wege beschreiten: z.B. erneuerbare Energie, nachhaltige Ressourcennutzung, assoziatives Wirtschaften, gerechte Einkommensbildung
- zukunftsträchtige zivilgesellschaftliche Entwicklungen: z.B. Selbstverwaltungsmodelle, lebendige Demokratie, Gemeinwohlökonomie
Dazu ist ein Nachrangdarlehensvertrag erforderlich, in dem der Geldgeber oder die Geldgeberin zustimmt, dass Rückzahlungen im hoffentlich nie eintretenden Insolvenzfall erst nach Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger des Vereins erfolgen.
HERMES-Österreich wird, wie schon seit 39 Jahren, sorgsam mit den im Vertrauen gegebenen Geldern umgehen.
Die Nachrangdarlehen werden auf unbestimmte Zeit, also ohne Bindung, entweder zinslos oder mit einem Zinssatz entsprechend dem Jahresdurchschnitt des variablen 1-Monats-Euribor* gegeben. Rückzahlungsanforderungen der Nachrangdarlehensgeber werden so rasch wie möglich, in der Regel sofort erledigt.
*)Zinssatz zu welchem sich Europäische Banken Geld leihen.